Aufnahmevoraussetzungen
- Der Realschulabschluss (Realschule/Gemeinschaftsschule), der Werkrealschulabschluss oder die Fachschulreife, wobei ein Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik sowie der am aufnehmenden Beruflichen Gymnasium weiterzuführenden ersten Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch) und in jedem dieser Fächer mindestens die Note „ausreichend“ erreicht sein müssen, oder
- das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs, in die Klasse 11 eines Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder die Übergangsmöglichkeit in die Klasse 10 des achtjährigen oder in die Klasse 11 des neunjährigen Bildungsgangs nach § 3 Abs. 3 Satz 1 der Versetzungsordnung Gymnasien, oder
- das Versetzungszeugnis einer Gemeinschaftsschule am Ende der Klasse 10 in entsprechender Anwendung der Versetzungsordnung Gymnasien (E-Niveau)
Bewerberinnen und Bewerber, die ein Gymnasium in der Oberstufe auf Grund der Versetzungsordnung oder der für die Jahrgangsstufen des Kurssystems geltenden Bestimmungen verlassen mussten oder freiwillig verlassen haben und nicht mehr wiederholen dürfen, können nicht aufgenommen werden. Eine Aufnahme ist in der Regel zudem nur dann möglich, wenn der Schüler bei Schuljahresbeginn der Eingangsklasse das 19. Lebensjahr oder bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Bewerbung online (BewO)
Ihre Bewerbung um einen Schulplatz an Beruflichen Gymnasien beginnen Sie bitte ausschließlich online.
Das Verfahren im groben Überblick:
- Registrieren und Antrag online ausfüllen im Januar/Februar
- Antrag und Unterlagen an der Schule der ersten Wahl vorlegen bis 1. März
- Information zur vorläufigen Schulplatzvergabe ab 20. März
- Endnoten fristgerecht an Schule vorlegen bis Mitte Juli
- Endgültige Schüleraufnahme Ende Juli